Mitgliedschaft & Beteiligung im Verein Jahrzehnt der Lunge e. V.

 

Vollmitgliedschaft: 

Natürliche und juristische Personen können Vollmitglied des Vereins werden. Je nach Hintergrund werden sie einer der drei Gruppen zugeordnet: Ärztliche und sonstige Mitglieder, Patient:innen oder Industriepartner. Für Industriepartner gilt eine besondere Struktur: Sie bilden eine eigene Gruppe, die in zwei Level unterteilt ist – Level 1 und Level 2 für juristische Personen. Juristische Personen benennen für die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten einen Repräsentanten, der nicht zwingend gesetzlicher Vertreter sein muss. Zusätzlich kann ein Stellvertreter bestimmt werden. Jedes Vollmitglied verfügt über eine Stimme. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Vollmitglieder, deren Mitgliedschaft nicht ruht.

 

Fördermitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen, die unsere Ziele teilen und den Verein unterstützen möchten, können Fördermitglied werden. Diese Unterstützung kann finanziell, durch Sach- oder Dienstleistungen oder ideell erfolgen. Fördermitglieder haben Teilnahme- und Rederecht bei Mitgliederversammlungen, jedoch kein Antrags-, Stimm- oder Wahlrecht. 

 

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag und durch Beschluss der Mitgliederversammlung an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Sofern sie nicht zugleich Vollmitglieder sind, haben sie kein Stimm-, Antrags- oder Wahlrecht, können aber an den Vereinsaktivitäten teilnehmen.

(*) PFLICHTANGABE